Urheberrecht und Copyright, Teil III

Link: Teil 2

Der Kopierfritze ist also angeschrieben und die Sache nimmt ihren Verlauf, warten ist jetzt angesagt, warten auf eine Antwort oder dass ansonsten etwas geschieht. Vorerst tut sich nichts.

Ich versetze mich in seine Person hinein. Er wird zuerst vielleicht überrascht sein, eventuell kurz auch verärgert, aber er muss jetzt seinerseits überlegen wie er vorgeht. Alles abstreiten, die Seite löschen, das Anschreiben ignorieren? Der Möglichkeiten sind viele. Er wird sicher auch eine Einschätzung meiner Person vornehmen. Geben wir ihm also etwas Zeit.

Nachdem sich auch am fünften Tag nichts tut sende ich ihm den Text nochmals zu – gleichermassen freundlich wie zuvor:

Sehr geehrter Herr […]

Vor einer Woche hatte ich Sie kontaktiert betreffend den von ihnen kopierten Texten im Blog von […].
Bisher habe ich von Ihnen noch keine Rückmeldung. Ich erlaube mir daher, Ihnen den Text des vorangegangenen Mails im Anschluss an dieses Mail nochmals zukommen zu lassen.
Über eine zeitnahe Rückmeldung ihrerseits würde ich mich freuen, es wäre mir ein Anliegen, die Sache ohne grosse Probleme beheben zu können.

Freundliche Grüsse
Andreas Hurni

Anhang: Das vorangegangene Email

Er weiss jetzt also dass ich auf eine Antwort warte, ich hab ihm genügend Zeit gelassen, aber ich will die Sache zu Ende bringen. Jetzt müsste etwas geschehen.

In Gedanken entwerfe ich seine Antwort. Er ist Politiker, als Pressesprecher hat er einen souveränen und gewinnenden Auftritt. In meiner Anfrage habe ich eine mögliche Lösung bereits suggeriert. Die Antwort könnte also so ausfallen:

Sehr geehrter Herr H

Vielen Dank für ihre Anfrage. Ich verstehe ihr Anliegen und versichere ihnen, dass es keinesfalls meine Absicht gewesen wäre, die Texte unverändert ohne Quellenangabe zu übernehmen. Vermutlich war mir damals die Quelle abhandengekommen und ich konnte die entsprechende Angabe daher nicht mehr machen. Da die Quelle jetzt bekannt ist werde ich dies bei nächster Gelegenheit nachholen. Darf ich sie diesbezüglich um Geduld bitten – bis Ende Juli sollte mir dies möglich sein.

Mit freundlichen Grüssen
[…]

So oder ähnlich würde ich wohl antworten,

  • das Ganze ist nur eine Anfrage,
  • alles nur ein Versehen,
  • nichts zugeben,
  • etwas Zeit schinden
  • und der Sache nachkommen.

Mal sehen wie er antwortet, falls überhaupt …

zum Teil IV

One thought on “Urheberrecht und Copyright, Teil III

  1. Jaja, die «vergiftete Entschuldigung» ist bei Politikern sehr beliebt.

    Komstruktionsprinzip:
    «Es tut MIR (sehr unmässig überaus …) Leid, dass SIE falsch verstanden haben»
    oder Variante
    «WEnn SIE …. gekränkt hat, DANN tut mir das (sehr unmässig überaus …) Leid»

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