Urheberrecht und Copyright, Teil II

Link: Teil 1.

Den Raubkopierer ansprechen, hier wäre die Diskussion noch konkret anzusetzen, zu diesem Schluss bin ich am Ende des letzten Artikel gekommen. Es ist jetzt auch sinnvoll, vom abstrakten Beispiel zum konkreten Fall überzugehen, Namen sind meiner Meinung nach nicht zu nennen.

Bevor wir Ansprechen sind ein paar Überlegungen sinnvoll.

Mit wem haben wir es zu tun? Die Person:

  • Geringfügig jünger als ich – also ausserhalb den Jahren unbedachter Jugenddummheiten.
  • Technisches Studium.
  • Politiker einer staatstragenden Partei, Landtagsabgeordneter.
  • Pressesprecher einer Ortssektion der Partei für mehrere Ressorts.

Was lässt sich erreichen und gibt es eine Schnittmenge mit meinen minimalen Erwartungen?
Meine Erwartungen sind etwas diffus. Ich bin erst mal sauer, dass er so schamlos abschreibt was ich während Jahren in mehreren Iterationsschritten erarbeitet hatte und dies dann als das Seine ausgibt. Erreichen lässt sich nicht viel – Gerichtlich vorgehen mag ich nicht, nicht nur, dass dies über eine Landesgrenze hinweg sinnlos erscheint, die Sache wäre den Aufwand auch nicht wert. Soll er den Text löschen? Am liebsten wäre mir, er würde zum Thema des kopierten Artikels selbst ein paar Facetten beitragen, dann hätten wir alle etwas davon. So wie die Sache aktuell steht bleibt eine Quellenangabe. Soviel Eitelkeit meinerseits muss sein, dies sollte auch sinnvoll machbar sein.

Bleibt die Frage: Wie lässt sich dies erreichen?
Vielleicht lässt sich ein Deal machen. Er schreibt die Quelle hin und ich betrachte die Sache als Versehen im Sinne von «ursprünglich hatte er sich dies auch so gedacht, aber anschliessend seine Quelle nicht mehr gefunden». Irgendwie hat dies für mich einen positiven Aspekt – niemand verliert dabei sein Gesicht.

Ich schreibe also:

Sehr geehrter Herr [ … ]

Ich wurde aufmerksam gemacht auf ihre Beiträge im Blog von [ … ] – insbesondere auf ihre Artikel […], […] und […]. Bei diesen Artikeln handelt es sich weitgehend um wörtliche Übernahmen von Inhalten aus Seiten meiner Website, von Ihnen zum Teil etwas gekürzt, oder geringfügig umgestellt.

[… Angabe der Artikel meinerseits …]

Was jetzt noch fehlt ist eine Quellenangabe, welche ich unter den Copyright-hinweisen auf meiner Webseite für die Verwendung von Texten zur Bedingung gemacht habe. Ich gehe davon aus, dass dies Ihrerseits ein Versehen ist und Sie dies noch nachholen möchten.
Bitte teilen Sie mir mir mit, bis wann Sie dies erledigen können.

Freundliche Grüsse
Andreas Hurni

Keine Anklage, keine Drohung, freundlich geblieben, geschrieben was ich möchte, die Ansprechperson ist eine Person von Kultur, sollte also hinkommen. Mal sehen wie sich die Geschichte entwickelt …

Zum Teil III

One thought on “Urheberrecht und Copyright, Teil II

  1. «einer staatstragenden Partei, Landtagsabgeordneter»
    Als Landtagsabgeordneter immun, als Staatsträger dem Schutze des Eigentums verpflichtet?

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.